MwSt. mit 19 % oder 7 % berechnen — brutto, netto und Steueranteil.
Warum es zwei Sätze gibt
In Deutschland gilt ein Regelsatz von 19 Prozent und ein ermäßigter Satz von 7 Prozent. Der ermäßigte Satz soll Güter des täglichen Bedarfs und kulturelle Angebote entlasten. Welche Waren darunterfallen, steht in Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes — und diese Liste sorgt regelmäßig für Diskussionen.
Beispiele: Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen, Fahrkarten im Nahverkehr, Eintritt in Museen und Theater fallen unter 7 Prozent. Getränke, Restaurantbesuche und die meisten Dienstleistungen unter 19 Prozent. Kuriositäten gibt es reichlich — Milch wird mit 7 Prozent besteuert, ein Milchmischgetränk mit hohem Milchanteil auch, ein Sojadrink dagegen mit 19.
Die Formel in beide Richtungen
Von netto zu brutto: Brutto = Netto × 1,19. Aus 100 Euro netto werden 119 Euro brutto.
Von brutto zu netto: Netto = Brutto ÷ 1,19. Aus 119 Euro brutto werden 100 Euro netto und 19 Euro Steuer.
Beim ermäßigten Satz steht 1,07 statt 1,19. Der Mehrwertsteuer-Rechner zeigt beide Richtungen mit allen drei Werten gleichzeitig.
Der Fehler, der am häufigsten passiert
Aus einem Bruttobetrag lässt sich die Steuer nicht durch Abziehen von 19 Prozent ermitteln. Rechnet man 19 Prozent von 119 Euro, kommt man auf 22,61 Euro — enthalten sind aber nur 19 Euro. Der Unterschied entsteht, weil sich der Steuersatz auf den Nettobetrag bezieht.
Wer die Steuer aus dem Bruttobetrag direkt bestimmen will, rechnet mit dem sogenannten Steuerfaktor: 19 ÷ 119 = 15,97 Prozent des Bruttobetrags. Bei 7 Prozent sind es 7 ÷ 107 = 6,54 Prozent.
Was auf einer Rechnung stehen muss
Für eine ordnungsgemäße Rechnung verlangt das Umsatzsteuergesetz unter anderem den vollständigen Namen und die Anschrift beider Seiten, das Rechnungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, die Beschreibung der Leistung, den Nettobetrag, den Steuersatz, den Steuerbetrag und die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro gelten Erleichterungen: Dort genügen Datum, Anschrift des Ausstellers, Leistungsbeschreibung, Bruttobetrag und Steuersatz.
Kleinunternehmerregelung
Wer die Regelung nach § 19 UStG nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus. Auf der Rechnung steht dann ein Hinweis darauf, Brutto entspricht Netto — und im Gegenzug entfällt der Vorsteuerabzug. Ob sich das lohnt, hängt vom Kundenkreis ab: Bei überwiegend privaten Kunden ist es meist von Vorteil, bei Geschäftskunden oft nicht.
Diese Darstellung ist eine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Für den Einzelfall, insbesondere bei Auslandsgeschäften und gemischten Leistungen, ist fachlicher Rat sinnvoll.